Obligation Erste Bank 0% ( AT0000A11434 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT0000A11434 ( en EUR )
Coupon 0%
Echéance 05/08/2020 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT0000A11434 en EUR 0%, échue


Montant Minimal 100 000 EUR
Montant de l'émission 50 000 000 EUR
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'obligation Erste Group (ISIN : AT0000A11434), émise en Autriche pour un montant total de 50 000 000 EUR, avec un prix actuel de marché de 100 %, un taux d'intérêt de 0 %, une taille minimale d'achat de 100 000 EUR et une maturité le 05/08/2020, a été remboursée à échéance.








Endgültige Bedingungen

01.08.2013

Endgültige Bedingungen1


Erste Group 6mEURIBOR Floater 2013-2020 (die Schuldverschreibungen)

begeben aufgrund des
30,000,000,000 Debt Issuance Programme
der

Erste Group Bank AG
Ausgabekurs: 100 %

Begebungstag: 05.08.20132


Serien-Nr.: 1178

Tranchen-Nr.: 1

1 Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von mindestens Euro 100.000
(bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden
als "Wholesale-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einer
festgelegten Stückelung von weniger als Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden
Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Retail-
Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz,
Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz und Schuldverschreibungen, die
zunächst einen festen Zinssatz haben, der von einem variablen Zinssatz oder einen
anderen festen Zinssatz abgelöst wird, werden in Folgenden zusammen als
"Schuldverschreibungen mit periodischen Zinszahlungen" bezeichnet.

2 Der Tag der Begebung ist der Tag, an dem die Schuldverschreibungen begeben und
bezahlt werden. Bei freier Lieferung ist der Tag der Begebung der Tag der Lieferung.



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WICHTIGER HINWEIS
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, in der
durch die Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
November 2010 geänderten Fassung, abgefasst und müssen in Verbindung mit dem Debt
Issuance Programme Prospekt (der "Prospekt") über das 30.000.000.000 Debt Issuance
Programme (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin") vom 08.07.2013
gelesen werden. Der Prospekt sowie etwaige Nachträge zum Prospekt können in
elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin (www.erstegroup.com) eingesehen
werden, und Kopien des Prospekts sowie etwaiger Nachträge zum Prospekt sind kostenlos
während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Emittentin (Erste Group Bank AG, Graben
21, A 1010, Wien, Österreich) erhältlich. Vollständige Informationen über die Emittentin und
die Schuldverschreibungen sind nur in der Zusammenschau des Prospekts, etwaiger
Nachträge zum Prospekt sowie dieser Endgültigen Bedingungen erhältlich.


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TEIL A. ­ EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil A. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz an
Emissionsbedingungen zu lesen, der auf Schuldverschreibungen mit einem variablen
Zinssatz Anwendung findet (die "Emissionsbedingungen") und der als Option II im Prospekt
enthalten ist. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese
Endgültigen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie
in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Bezugnahmen in diesem Teil A. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze
beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, auf die sich Angaben in diesen
Endgültigen Bedingungen beziehen, die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die
gestrichen werden, gelten in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren
Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") als gestrichen.



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WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)



Schuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / Öffentliche Pfandbriefe /
Fundierte Bankschuldverschreibungen


Schuldverschreibungen




Hypothekenpfandbriefe




Öffentliche Pfandbriefe




Fundierte Bankschuldverschreibungen


Währung und Stückelung



Festgelegte Währung
EUR


Gesamtnennbetrag
bbis zu EUR 50.000.000


Schuldverschreibungen, die dauernd angeboten

und begeben werden

Gesamtnennbetrag in Worten
Fünfzig Millionen


Festgelegte Stückelung
EUR 100.000


Globalurkunde



Dauerglobalurkunde



Vorläufige Globalurkunde austauschbar gegen

Dauerglobalurkunde

Format der Globalurkunde


Domestic Note in classical global note-Format (CGN)



Clearingsystem



Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft


Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg and

Euroclear Bank SA/NV

Sonstige







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Geschäftstag



TARGET



Relevantes Finanzzentrum


STATUS (§ 2)



Nicht nachrangig



Nachrangig


ZINSEN (§ 3)



Variabel verzinsliche Schuldverschreibung (Option II)

Zinssatz



Verzinsungsbeginn
05.08.2013


Schuldverschreibungen die an einen Referenzzinssatz gebunden sind


Interpolation anwendbar


Interpolation nicht anwendbar


Referenzzinssatz
6 Monats EUR-EURIBOR-
Reuters


Uhrzeit der Bildschirmfeststellung
gegen 11:00 Uhr (Brüsseler
Ortszeit)


unveränderliche Marge



zuzüglich
0,75% p.a.


abzüglich



veränderliche Marge


Zinsperioden und Margen








Faktor


Feststellungstag
zweiter
Geschäftstag
vor
Beginn
der
jeweiligen


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Zinsperiode


Geschäftstag



Geschäftstag wie in § 1 definiert


TARGET



Relevantes Finanzzentrum


Bildschirmseite
Reuters EURIBOR01


Ausfallbestimmungen § 3(1)



Uhrzeit der Angebote der Referenzbanken
gegen 11:00 Uhr (Brüssler
Ortszeit)


Referenzbanken
4
Großbanken
im
Interbankenmarkt der Euro-
Zone oder im Londoner
Interbankenmarkt


Mindest- und Höchtstzinssatz
Nicht anwendbar



Mindestzinssatz



Memory Floater



Höchstzinssatz


Zinszahlungstage



Festgelegte Zinszahlungstage
Halbjährlich,
jeweils
am

05.02. und 05.08. eines
jeden Jahres
Erster Zinszahlungstag
05.02.2014



Zinstagequotient




Actual/Actual (ICMA)






Actual/Actual (ISDA) or (Actual/365)


Actual/365 (Fixed)

Actual/360



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30/360 or 360/360 or Bond Basis


30E/360 or Eurobond Basis


ZAHLUNGEN (§ 4)



Zahlungsweise



Zahltag



Modified Following Business Day Convention



Following Business Day Convention



Preceding Business Day Convention


Relevante Finanzzentren
TARGET


Anpassung des Zinsbetrags



Angepasst



Nicht angepasst






RÜCKZAHLUNG (§ 5)



Rückzahlung bei Endfälligkeit



Fälligkeitstag
05.08.2020

Rückzahlungskurs
100,00%


Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen
Ja


Mindestkündigungsfrist
30 Geschäftstage


Höchstkündigungsfrist
90 Geschäftstage


Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen Gründen
Nein


Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Nein


Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag



Schuldverschreibungen mit periodischer Verzinsung



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Rückzahlungsbetrag



Sonstiger Rückzahlungsbetrag




DIE EMISSIONSSTELLE, DIE ZAHLSTELLE UND DIE BERECHNUNGSSTELLE (§ 6)

Emissionstelle und Hauptzahlstelle



BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch
Erste Group Bank AG


Sonstige




Berechnungsstelle und deren bezeichnete Geschäftsstelle
Erste Group Bank AG

Graben 21
1010 Wien
Österreich
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, ÄNDERUNG UND VERZICHT (§ 12)


Anwendbar


Nicht anwendbar




ANWENDBARES RECHT, GERICHSTSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG
(§ 13)

Anwendbares Recht




Deutsches Recht



Österreichisches Recht



SPRACHE DER BEDINGUNGEN (§ 14)



Deutsch



Englisch



Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)



Deutsch und Englisch (englischer Text maßgeblich)


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TEIL B. ­ ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN



Interessen von Seiten natürlicher oder juristischer Personen, die an der Emission bzw.
dem Angebot beteiligt sind

Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Interesses des Managers haben die an der
Emission bzw. dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen ­
soweit die Emittentin hiervon Kenntnis hat ­ kein materielles Interesse an der
Emission bzw. dem Angebot.


Andere Interessen



Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge3
Nicht anwendbar


Geschätzter Nettoerlös4
Nicht anwendbar


Geschätzte Gesamtkosten der Emission
Nicht anwendbar


INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN
WERTPAPIERE

Wertpapierkennnummern



ISIN
AT0000A11434



Common Code



Wertpapierkennnummer (WKN)
EB0CAD



Sonstige Wertpapierkennnummer




3 Siehe den Abschnitt mit der Überschrift "Use of Proceeds" im Prospekt. Falls der
Nettoerlös nicht für die allgemeinen Finanzierungszwecke der Emittentin, oder im Fall von
nachrangigen Schuldverschreibungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, verwendet
werden sollen, sind diese Gründe einzufügen. Nicht auszufüllen im Fall von Wholesale
Schuldverschreibungen.

4 Sofern die Erträge für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind, sind dieses
aufzuschlüsseln und nach der Priorität der Verwendungsszwecke darzustellen.




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Informationen
über
die
vergangene
und
künftige
Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität


Einzelheiten über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzzinssatzes
und dessen Volatilität können auf der Bildschirmseite Reuters EURIBOR01 abgerufen
werden.

Emissionsrendite
Nicht anwendbar


Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Anleger Nicht anwendbar
vertretenden Organisation und der für diese Vertretung geltenden
Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die
Verträge, die diese Repräsentationsformen regeln, einsehen kann


Beschlüsse,
Ermächtigungen
und
Billigungen,
welche
die Gemäß
Grundlage für die Schaffung/Emission der Schuldverschreibungen Rahmenbeschluss
bilden
genehmigt vom Vorstand
am 20.11.2012 und vom
Aufsichtsrat
am
12.12.2012
BÖRSENNOTIERUNG, ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN

Börsenzulassung
Ja

Frankfurt am Main


Regulierter Markt


Freiverkehr



Geregelter Markt "Bourse de Luxembourg"


Stuttgart


Regulierter Markt


Freiverkehr



SIX Swiss Exchange


Wien



Amtlicher Handel



Geregelter Freiverkehr



Andere Wertpapierbörse


Termin der Zulassung
am
oder
um
den
Begebungstag (wie oben
definiert)




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